Allgemeine Geschäftsbedingungen Couture Yvonne Stephan

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen „COUTURE Yvonne Stephan“ – nachfolgend Verkäufer genannt – und dem Käufer. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Bestellung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Waren, gelten diese Bedingungen als angenommen.
Entgegenstehende, zusätzliche oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht Bestandteil, es sei denn, die Verkäuferin hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote des Verkäufers sind immer freibleibend und unverbindlich. Alle Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung oder Lieferung bindend.

 

§ 3 Entwürfe, Zeichnungen und Muster

Die aufgrund eines Angebotes gefertigten Entwürfe, Zeichnungen oder Muster dürfen vom Angebotsempfänger weder ausgewertet noch genutzt oder an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden. Im Falle eines Verstoßes ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz in Höhe der Angebotssumme zu berechnen. Gibt der Auftraggeber Entwürfe, Zeichnungen oder Muster an Dritte entgeltlich weiter, tritt er seinen Entgeltanspruch hiermit an den Verkäufer ab. Im Übrigen bleiben Entwürfe, Zeichnungen und Muster Eigentum von „COUTURE Yvonne Stephan“ und dürfen nur im Rahmen der vertraglichen Regelungen genutzt werden.

 

§ 4 Lieferung

1. Fertigungs- und Liefertermine sind stets unverbindlich, Fixtermine werden nicht vereinbart.
2. Ist die Ware nicht mehr vorrätig und kann diese auch innerhalb eines Überschaubaren Zeitraumes, max. jedoch 4 Wochen ab Datum der Bestellung, vom Verkäufer nicht mehr beschafft werden, behält sich der Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag vor.
3. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von EreigniÌssen, die dem Verkäufer nicht zuzurechnen sind, insbesondere Lieferverzögerungen der Lieferanten, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich.
4. Der Versand erfolgt grundsätzlich als Postpaket. Versandrisiko, Versandkosten,  Verpackungskosten und eventuelle Nachnahmegebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.

 

§ 5 Preise

1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zu dem am Lieferzeitpunkt gültigen Preis, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
2. Sofern bis zum Tage der Lieferung eine durch den Hersteller bedingte Preiserhöhung eintritt, ist der Verkäufer dazu berechtigt, den Kaufpreis der vom Käufer bestellten Waren anzupassen, wenn es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt. Beträgt die Erhöhung 3 oder mehr Prozent des ursprünglichen Kaufpreises, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag wegen der Erhöhung des Preises zurückzutreten.
3. Versandkosten werden gesondert berechnet.

 

§ 6 Zahlung

1. Der Verkauf erfolgt nur durch Barzahlung, Vorkasse, per Nachnahme, per EC-Lastschrift oder in Ausnahmefällen auf Rechnung.
2. Die Zahlung ist sofort fällig ohne Abzug. Die Lieferung auf Rechnung setzt voraus, dass vorangegangene Aufträge ohne Verzögerungen bezahlt wurden.
3. Für die Anfertigung von Kleidung ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu leisten.
4. Ebenfalls eine Anzahlung wird bei eigens für den Käufer zu bestellenden Artikeln fällig.
5. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie 10,– € Mahngebühren. Eventuell gewährte Nachlässe entfallen bei Nichteinlösung einer Lastschrift oder bei Zahlungsverzug.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Alle Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.
2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an den Verkäufer ab.
3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
4. Im kaufmännischen Ve†rkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in das Eigentum des Verkäufers stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an den Verkäufer abgetreten. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

 

§ 8 Widerruf bei Fernabsatzverträgen

Sämtliche Rücksendungen bedürfen einer vorherigen Absprache.
1. Bei Fernabsatzverträgen, das heißt bei Bestellungen über Fernkommunikationsmittel, wie Brief, Email, Telefon, Internet etc. kann der Käufer, sofern er als Verbraucher gehandelt hat, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware ist zu richten an: COUTURE Yvonne Stephan, Frielinger Str. 3, 28215 Bremen.
2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurück zu sendenden Sache einen Betrag von 40,- € nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei.
3. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hierzu zählen namentlich Meterwaren, die entsprechend dem Kundenwunsch zugeschnitten werden, sowie Artikel, die individuell auf den Wunsch des Kunden hin angefertigt werden, wie zum Beispiel Unikat-Tanzkleider.
4. Hat die Verkäuferin die Kosten der Rücksendung zu tragen, wird der Käufer darum gebeten, sich bei der Wahl der Art der Rücksendung im Hinblick auf die durch die Rücksendung entstehenden Kosten an der von der Verkäuferin gewählten Versendungsart zu orientieren. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass bei Wahl einer unnötig teuren Versandart für die Rücksendung (z.B. auch unfreie Rücksendungen) ein Anspruch des Verkäufers auf Erstattung der Differenz zu einer Rücksendung auf dem regulären Postweg entstehen kann.

 

§ 9 Rücktritt vom Vertrag

1. Tritt der Käufer vom Vertrag zur Herstellung eines Unikats zurück, wird eine Rücktrittsprovision in Höhe von 10% der kalkulierten Auftragssumme fällig, sofern noch nicht mit der Herstellung begonnen wurde.
2. Ist mit der Herstellung schon begonnen worden bzw. hat der Verkäufer schon Sondereinfärbungen oder Sonderanfertigungen veranlasst, ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

 

§ 10 Mängelhaftung

1. Die Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Bei berechtigter Reklamation behält sich der Verkäufer Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl vor.
2. Kleinere Farbabweichungen unterschiedlicher Chargen sind bei Textilien, Stoffen, Schuhen oder Farben nicht zu vermeiden und daher kein Mangel.
3. Abbildungen, Farb-, Maß- und Mengenangaben sowie sonstige Beschreibungen der Ware, wie sie sich aus Katalog oder Onlinewarenangebot der Verkäuferin ergeben, stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Ware dar.
4. Reklamationen zugeschnittener oder verarbeiteter Ware sind nur möglich, wenn der Verkäufer bei unmittelbarer sorgfältiger Prüfung der Ware den Fehler hätte erkennen müssen.
5. Für die Farbechtheit von Stoffen, Fransen, Spitzen und Federn sowie der Haltbarkeit von geklebten bzw. gelöteten Strass-Steinen übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung.
6. Für Schäden, die durch Waschen, Reibung, Transpiration oder durch die Benutzung von Parfüms/ Deodorants entstehen, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
7. Bei Mengenabgaben wird eine Messtoleranz von 5% zugestanden.
8. Tanzkleidung ist ein Verschleißartikel und kann auch innerhalb der Gewährleistungszeit Abnutzungserscheinungen aufweisen oder verbraucht sein. Es liegt hier kein Sachmangel vor, für den der Verkäufer einstehen muss.
9. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach Wahl beim Käufer oder beim Verkäufer zu gestatten. Sofern der Käufer dem Verkäufer die Überprüfung verweigert, wird der Verkäufer von der Gewährleistung befreit.
10. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
11. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, Ihre Berechtigung ist durch den Verkäufer schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

 

§ 11 Schadenersatz

Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstehenden Schaden einschließlich etwaiger MehraufwendunIgen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

§ 12 Haftung

Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den jeweils betroffenen Warenwert beschränkt. Eine Haftung für Liefertermine, sowie Schadensersatzansprüche für Lieferverzögerungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 13 Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden stets vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die schutzwürdigen Belange des Käufers werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

 

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

1. Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Bremen.
2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.